Mindestlohntarifvertrag
Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 30. Oktober 2015 tritt per Verordnung am 1. März 2016 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017 in Kraft.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Bundesanzeiger die „Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung“ veröffentlicht.